BAFA-Zuschuss fürs Dach 2026: 15 % für Dämmung und Fenster
15% Zuschuss vom BAFA für Dachdämmung und neue Dachfenster: Voraussetzungen, Höchstbeträge und Ablauf – erklärt vom Dachdecker aus Armsheim.
BAFA-Zuschuss für Dachdämmung und Dachfenster
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zahlt 15 % der Kosten, wenn Sie Ihr Dach dämmen oder Fenster und Dachfenster erneuern. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) verdoppeln sich die förderfähigen Kosten, und bei größeren Vorhaben steigt der Fördersatz.
Was wird gefördert?
- Dämmung von Dachflächen – Steildach und Flachdach
- Dämmung von Geschossdecken, zum Beispiel der obersten Geschossdecke
- Neue Fenster, auch Dachfenster
- Außenliegender Sonnenschutz
- Notwendige Nebenarbeiten, zum Beispiel Abdecken und Neueindecken des Dachs, wenn sie zur Dämmung gehören
Welche Kosten genau dazugehören, prüft der Energieberater anhand der technischen Vorgaben des BAFA.
Wie viel gibt es?
Der Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Die Mindestinvestition liegt bei 300 €. Gefördert werden Kosten bis zu diesen Höchstbeträgen pro Kalenderjahr:
| Wohneinheit | Ohne Sanierungsfahrplan | Mit Sanierungsfahrplan (ISFP) |
|---|---|---|
| 1. Wohneinheit | 30.000 € | 60.000 € |
| 2. bis 6. Wohneinheit | je 15.000 € | je 30.000 € |
| ab der 7. Wohneinheit | je 8.000 € | je 15.000 € |
iSFP-Bonus: Mit Sanierungsfahrplan gibt es 5 % zusätzlich. Seit dem 21. Juli 2026 gilt der Bonus bei einem Einfamilienhaus aber erst ab 30.000 € förderfähigen Kosten – und nur für den Betrag darüber.
| Beispiel | Zuschuss |
|---|---|
| Dachdämmung für 25.000 € | 3.750 € |
| Dachsanierung für 50.000 € mit Sanierungsfahrplan | 8.500 € (15 % von 50.000 € plus 5 % von 20.000 €) |
Voraussetzungen
- Das Haus ist ein Bestandsgebäude: Der Bauantrag liegt mindestens 5 Jahre zurück.
- Ein Energieeffizienz-Experte begleitet das Vorhaben. Er prüft die technischen Mindestwerte und bestätigt die Maßnahme.
- Der Antrag wird gestellt, bevor die Arbeiten beginnen.
- Bei Antragstellung liegt ein Vertrag vor, der nur bei Förderzusage gilt und das geplante Umsetzungsdatum nennt.
So läuft der Antrag
- Angebot einholen: Wir erstellen Ihnen ein Angebot für die Dachsanierung.
- Vertrag mit Förder-Klausel: Der Vertrag gilt erst, wenn die Förderung zugesagt ist.
- Technische Projektbeschreibung: Der Energieberater erstellt sie und gibt Ihnen eine Nummer dafür. Sie ist 2 Monate gültig.
- Antrag online: Im BAFA-Portal, für Privatpersonen auch mit BundID.
- Starten: Nach dem Antrag darf begonnen werden – auf eigenes Risiko. Sicherer ist es, den Bescheid abzuwarten.
- Umsetzen und bezahlen: Wir sanieren, Sie bezahlen die Rechnungen.
- Nachweis: Der Energieberater erstellt den technischen Projektnachweis. Den Verwendungsnachweis reichen Sie spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums ein.
- Auszahlung: Nach Prüfung überweist das BAFA den Zuschuss.
Gut zu wissen
- Zusätzlicher Kredit: Mit der Zusage können Sie den KfW-Ergänzungskredit beantragen – bis 120.000 € je Wohneinheit.
- Nicht doppelt: Für dieselbe Maßnahme gibt es nicht zusätzlich den Steuerbonus.
- Sanierungsfahrplan wird selbst gefördert: Das BAFA zahlt 50 % des Beraterhonorars, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € ab drei Wohneinheiten.
- Angekündigt: Für besonders schlecht gedämmte Häuser soll es voraussichtlich ab Anfang 2027 einen zusätzlichen Bonus für Dämmung geben.
