Dachsanierung von der Steuer absetzen: 20 % Steuerbonus
20 % der Kosten für Dachdämmung und neue Fenster zurück über die Steuer: Voraussetzungen, Rechenbeispiel und was Sie von uns dafür bekommen.
Steuerbonus: 20 % der Sanierungskosten zurück
Wer im eigenen Haus wohnt, kann 20 % der Kosten für eine energetische Dachsanierung direkt von der Einkommensteuer abziehen. Das verteilt sich auf drei Jahre und beträgt höchstens 40.000 € pro Haus. Einen Antrag vor Beginn brauchen Sie dafür nicht.
So funktioniert es
- Im Jahr, in dem die Arbeiten fertig werden, und im Folgejahr ziehen Sie jeweils 7 % der Kosten von Ihrer Steuer ab, im dritten Jahr 6 %.
- Berücksichtigt werden Kosten bis 200.000 € pro Haus – das ergibt höchstens 40.000 € Steuerersparnis.
- Begünstigt sind unter anderem die Dämmung von Dach und oberster Geschossdecke sowie neue Fenster und Außentüren.
| Beispiel: Dachdämmung für 30.000€ | Spalte 2 |
|---|---|
| 1. Jahr (7 %) | 2.100 € |
| 2. Jahr (7 %) | 2.100 € |
| 3. Jahr (6 %) | 1.800 € |
| Gesamt (20 %) | 6.000 € |
Voraussetzungen
- Sie bewohnen das Haus oder die Wohnung selbst. Für vermietete Objekte gilt der Steuerbonus nicht.
- Das Gebäude ist bei Beginn der Arbeiten mindestens 10 Jahre alt.
- Ein Fachbetrieb führt die Arbeiten aus. Eigenleistung zählt nicht.
- Sie zahlen die Rechnung per Überweisung. Die Rechnung nennt die Adresse des Hauses.
- Die Maßnahme ist bis spätestens 31. Dezember 2029 abgeschlossen.
- Für dieselbe Maßnahme haben Sie keinen Zuschuss oder geförderten Kredit bekommen.
Was Sie von uns bekommen
Nach Abschluss erhalten Sie von uns die Rechnung mit allen nötigen Angaben und die Bescheinigung des Fachunternehmens nach amtlichem Muster. Diese reichen Sie mit Ihrer Steuererklärung ein – in allen drei Jahren.
Steuerbonus oder Zuschuss?
| Steuerbonus | BAFA-Zuschuss | |
|---|---|---|
| Höhe | 20 % über 3 Jahre | 15 %, mit Sanierungsfahrplan bei großen Vorhaben etwas mehr |
| Antrag vor Beginn | nicht nötig | nötig |
| Energieberater | nicht nötig | nötig |
| Für Vermieter | nein | ja |
| Zusätzlicher KfW-Kredit | nein | ja |
Und bei Reparaturen?
Reparaturen, die keine energetische Sanierung sind – etwa nach einem Sturmschaden –, können Sie unter Umständen als Handwerkerleistung absetzen: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr. Die Bundesregierung plant, diesen Satz ab 2027 auf 15 % und höchstens 900 € zu senken.
Wir sind keine Steuerberater. Ob und in welcher Höhe sich der Steuerbonus für Sie lohnt, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
